Bauabnahme und Baubegleitung
im Raum Osnabrück, Münster, Bielefeld
Besser einen Profi hinzuziehen. Mit der Bauabnahme endet jedes Bauprojekt – und hier lauern viele Fallstricke. Denn: Diese bedeutet, dass der Bauherr alle Bauleistungen als korrekt beurteilt und akzeptiert. Folglich hat die Abnahme weitgehende rechtliche Wirkungen und ist entsprechend sorgfältig durchzuführen. Geben Sie die Bauabnahme daher in meine professionellen Hände und Sie können sicher sein, dass die Immobilie keine bösen Überraschungen bereithält.
Wichtige Informationen zur Bauabnahme
Was viele Bauherren nicht wissen: Erfolgt die Abnahme mit dem Wissen um Baumängel und werden diese nicht ordnungsgemäß in einem Protokoll vermerkt, verliert der Bauherr jegliche Ansprüche. In diesem Fall ist die Baufirma nicht mehr verpflichtet, die Schäden zu beheben. Es ist demnach unverzichtbar, die Schäden in einem Protokoll festzuhalten.
Zwar darf die Bauabnahme nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigert werden – allerdings ist es nicht einfach, einen wesentlichen von einem unwesentlichen Mangel zu unterscheiden. Vertrauen Sie auf meine Expertise und kein Defekt bleibt verborgen.
Allgemein gilt, dass die Kosten, die für die Mängelbeseitigung in Kauf genommen werden müssen, und die Auswirkungen des Mangels auf die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit der Immobilie sowie mögliche Beeinträchtigungen entscheidend für die Einstufung sind. Ist es nicht zumutbar, dass diese Mängel nachgebessert werden, kann die Abnahme verweigert werden.
Beachten Sie, dass manche Baufirmen eine Frist für die Bauabnahme setzen. Verstreicht diese durch die Schuld des Bauherren, gilt die Immobilie als abgenommen – mit allen rechtlichen Folgen.
Kompetente Begleitung und Abnahme der Immobilie
Auf Wunsch begleite ich den Hausbau als Bausachverständiger von Anfang an, bereits vor der Planung. Zu strategisch wichtigen Zeitpunkten und nach der Fertigstellung erfolgen Abnahmen mit einer kompletten Prüfung. Dabei nehme ich die Leistungsbeschreibung und die durchgeführten Arbeiten genau in den Blick. Beide Aspekte müssen identisch sein und dürfen lediglich Abweichungen zeigen, wenn diese zuvor vereinbart und schriftlich festgehalten wurden.
Im Rahmen der Prüfung zeigen sich eventuell vorliegende Ausführungsfehler, die nachzubessern sind. Gemeinsam mit Ihnen legen wir Maßnahmen zur Mängelbeseitigung fest, die ich den ausführenden Gewerken vorlege. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf – gerne auch für die Aufgaben baubegleitende Qualitätsüberwachung und die Begutachtung von Bauschäden.